Information zur befristeten Absenkung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020
04.08.2020
Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020. Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %.
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Die bereits mit dem Bescheid für das Abrechnungsjahr 2019 festgesetzten Abschlagszahlungen für das Jahr 2020 werden auch am 15.08., 15.10. und 15.12. in unveränderter Höhe eingezogen (s. Nr. 37 Abs. 2 des BMF Schreibens). Die Korrektur des Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf 5 Prozent erfolgt mit der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2020.