Anpassung der Versorgungsgebühren ab dem 01.01.2024
29.09.2023
Der Trinkwasserzweckverband „Pfeifholz“ (TWZV) versorgt die Einwohner im Verbandsgebiet seit dem Jahr 2000 mit unveränderten Trinkwassergebühren.
In diesem Zeitraum konnten die Kostensteigerungen durch den vollständigen Abbau von Kreditverbindlichkeiten, Personaleinsparungen sowie Rationalisierungen und Optimierungen in den Prozessabläufen aufgefangen werden.
Der hohen Inflation in den Jahren 2022 und 2023 geschuldet, sind jedoch ab dem 01.01.2024 Anpassungen der Versorgungsgebühren erforderlich.
Seit Mitte des Jahres 2022 ist es in allen Bereichen zu erheblichen Kostensteigerungen gekommen. Insbesondere die Kosten für die Energieversorgung, das Instandhaltungsmaterial und die Aufbereitungsstoffe sind in einer bisher nicht gekannten Größenordnung angestiegen.
Aus den vorgenannten Gründen hat der TWZV eine neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2024 – 2026 erarbeitet, welche durch die Verbandsversammlung in der Sitzung am 26.09.2023 beschlossen wurde.
.
Auf der Grundlage der neuen Gebührenkalkulation werden ab dem 01.01.2024 folgende Versorgungsgebühren in der Wasserversorgungssatzung (WVS) festgesetzt:
- Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße (§ 25 WVS):
Dauerdurchfluss Q3 (m³/h) |
bis 4 |
bis 10 |
bis 16 |
bis 25 |
bis 63 |
bis 100 |
über 100 |
EUR/Monat |
8,00 |
30,00 |
85,00 |
280,00 |
310,00 |
390,00 |
540,00 |
- Verbrauchsgebühr nach der gemessenen Wassermenge (§ 26 WVS):
Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,85 EUR/m³ (bisher 1,48 EUR/m³).
Zu den genannten Gebühren kommt die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe (derzeit 7%) hinzu.
Weiterhin wurden die Kaution und die Gebühr für die Ausleihe von Standrohren für Unterflurhydranten (UFH), Wasserzähleinrichtungen für Überflurhydranten (ÜFH) und Bauwasserzähleinrichtungen (§ 28 WVS) an die aktuelle Kostenstruktur angepasst.
Die 2. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung kann im Bereich „Verband“ –> „Satzungen“ eingesehen werden.