Neue gesetzliche Vorgaben für Ihre Überweisungen
16.10.2025
Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) wird seit dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Diese wird auch Verification of Payee, kurz VoP, genannt. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Die Empfängerüberprüfung soll Überweisungen noch sicherer machen.
Bitte verwenden Sie bei Überweisungen an den Trinkwasserzweckverband "Pfeifholz" exakt die folgende Empfängerbezeichnung:
Trinkwasserzweckverband
Mit dem rechts abgebildeten QR - Code können die Angaben zur Bankverbindung des Trinkwasserzweckverbandes in die gängigen Banking - Apps eingelesen werden.